ZTV E-StB

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
Aufgestellt: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe „Erd- und Grundbau“

In der ZTV E-StB sind erstmalig die Verformungsmoduln Ev2 nach DIN 18134 mit den Verformungsmoduln Evd aus dynamischen Plattendruckversuchen vertraglich gleichwertig zugeordnet.
Die Versuchsbedingungen beider Prüfungen sind jedoch nicht vergleichbar, sodass die Zuordnung der Werte Ev und Evd nicht zuverlässig gesichert sind. Es ist deshalb zu empfehlen, die Zuordnung dieser Werte durch Vergleichsversuche zu Beginn der Qualitätsprüfungen bzw. zwischenzeitlich wiederholt zu prüfen.
Der dynamische Plattendruckversuch wurde eingeführt, um auf einfache Weise die Tragfähigkeit und Verdichtung von Prüfflächen indirekt bzw. vergleichend prüfen zu können.

Prüfung der erzielten Qualität – Methoden für das Prüfen der Verdichtungskennwerte – Allgemeines
Folgende Methoden werden unterschieden:
Methode M 1: Vorgehensweise gemäß Prüfplan,
Methode M 2: Vorgehensweise bei Anwendung flächendeckender dynamischer Messverfahren,
Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens.
Jeder Methode liegt eine Entscheidungsregel zur eindeutigen und objektiven Beurteilung der Prüfergebnisse zu Grunde. Die Anwendung der Entscheidungsregel führt zur Annahme oder Zurückweisung des Prüfloses.
Bei der Entscheidung über die zweckmäßige Methode sind insbesondere Art, Größe und Bedeutung des Erdbauwerkes, Art und Zusammensetzung der Erdbaustoffe sowie der Geräteeinsatz und die erforderliche Erdbauleistung zu berücksichtigen.

Die Aussagekraft der Methoden ist jedoch unterschiedlich. Jede Methode bietet je nach Anwendungsfall bestimmte Vorteile, so dass der Anwender entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten die dafür am besten geeignete Methode auswählen kann. Eigenüberwachungsprüfungen und Kontrollprüfungen können nur miteinander verglichen werden, wenn bei beiden die gleiche Methode angewendet wird.
Die Prüfmethode ist in der Leistungsbeschreibung festzulegen. Sind Nebenangebote bezüglich anderer als der ausgeschriebenen Methode erwünscht, ist dies in der Leistungsbeschreibung festzulegen.

Bei allen drei Methoden wird jeweils ein Prüflos beurteilt. Ein Prüflos ist eine unter einheitlichen Bedingungen bearbeitete Schicht (= Schüttlage) verdichteten Bodens, für die eine einheitliche Anforderung gilt. Die Fläche des Prüfloses ist genau festzulegen. Ist eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, ist das Prüflos in mehrere Teilflächen zu unterteilen, in denen die Bedingungen jeweils erfüllt sind. Jede dieser Teilflächen erfordert eine eigene Beurteilung als Prüflos. Prüflose oder deren Teilflächen sind einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festzulegen.