Leasing – Mietkauf

Leasing

Der Anteil des Mobilien-Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen.

Leasing bedeutet für den Kunden:
- Er investiert ohne Kapitaleinsatz.
- Er schont seine Liquidität.
- Sein Eigenkapital, seine Kreditlinien und seine bankmäßigen Sicherheiten bleiben unberührt.

Durch konstante, fest vereinbarte Leasing-Zahlungen über die gesamte Laufzeit ist er unabhängig von Zinssteigerungen und hat eine klare Planungs- und Kostengrundlage, z.B. für innerbetriebliche Kalkulationen oder Budgets.

Die Leasing-Vertragslaufzeit entspricht im Regelfall der Nutzungsdauer der Investition. Aufgrund des parallelen Verlaufs von Leasing-Kosten und dem Ertrag/ Nutzen aus dem Objekteinsatz können die Leasing-Raten aus dem laufenden Ertrag bezahlt werden. (Grundsatz: „Pay as you earn.“)

Leasing-Zahlungen sind als Betriebsaufwand steuerlich voll absetzbar.

Beim Leasingnehmer fallen für das Leasing-Objekt keine Gewerbesteuern an.

Leasing ist bilanzneutral. Investitionen über Leasing führen deshalb nicht zu einer Verschlechterung der Bilanzoptik. Etwaige Abschreibungsprobleme entfallen.

Auf veränderte Marktverhältnisse kann sofort flexibel mit Neuanschaffungen reagiert werden. Man muß nicht warten, bis beispielsweise Rücklagen aus Gewinnen eine Investition zulassen.

„Leasing auf Zeit“ steht im Gegensatz zu „Kauf auf ewig“ und bewirkt somit ein sinnvolles Überdenken der technischen und wirtschaftlichen Aktualität der Betriebsvermögens.

Unser Partner für Leasing und Mietkauf:
MMV Leasing GmbH
Wexstraße 2
10825 Berlin

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Leasing / Mietkauf

Leasing / Mietkauf

Was ist Leasing, was ist Mietkauf?

Begriffliche Bestimmung und Unterschiede
Leasing ist die zeitlich befristete Bereitstellung von Investitionsgütern gegen Entgelt. Partner dieses Geschäftes sind der Leasingnehmer, der Lieferant sowie die Leasinggesellschaft (Leaser). Im Auftrag des Leasingnehmers beschafft die Leasinggesellschaft nach den Vorgaben des Leasingnehmers Investitionsgegenstände, die für einen begrenzten Zeitraum dem Kunden zur Verfügung stehen. Das wirtschaftliche Eigentum am Gegenstand bleibt bei der Leasinggesellschaft.
Am Vertragsende besteht die steuerrechtliche Verpflichtung, den Gegenstand an die Leasinggesellschaft zurückzugeben. Es wird nach Voll- und Teilamortisation unterschieden. Für werthaltige Gegenstände empfiehlt sich der Abschluss von Teilamortisations-Leasingverträgen. Vollamortisations-Leasingverträge sollten bei der Finanzierung von Kommunikationstechnik angewendet werden.

Fazit: Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten für die Nutzung des Gegenstandes.

Bei Mietkauffinanzierungen werden Anlagegüter im Auftrage des Kunden von der Leasinggesellschaft beschafft und über einen vorher definierten Zeitraum finanziert. Der Mietkäufer ist von Anfang an wirtschaftlicher Eigentümer des finanzierten Gegenstandes. Mit Zahlung der letzten Rate und Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen geht auch das juristische Eigentum am Gegenstand auf den Kunden über. Diese Finanzierungsform ist u.a. in Fördergebieten (Investitionszulage) interessant.

Fazit: Mietkauffinanzierungen sind von ihrer Art her Bankkrediten gleichzusetzen. Sie begründen wirtschaftliches Eigentum.

Die Erhaltung der Liquidität durch Leasing und Mietkauf
Vorstehende Finanzierungsformen sind kreditähnliche Geschäfte. Als konkurrierende Finanzierungsformen stehen der Barkauf und der Bankkredit beiden Finanzierungen gegenüber. Leasing und Mietkauf ermöglichen die sofortige Finanzierung von Wirtschaftsgütern von dem Zeitpunkt an, an dem sich die Frage nach dem Bedarf zeigt. Es ist nicht erforderlich, die für die Anschaffung notwendigen Mittel anzusparen. Investitionsobjekte stehen sofort zur Verfügung. Sie finanzieren sich idealerweise aus dem mit dem Einsatz der Güter verbundenen Nutzen (pay as you earn). Vorhandene finanzielle Mittel können an Stellen eingesetzt werden, an denen sie größeren Nutzen bringen.

Fazit: Leasing und Mietkauf ermöglichen sofortigen Einsatz von (nutzbringenden) Anlagegütern.