ZTV Pflaster-StB

ZTV Pflaster-StB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
Aufgestellt: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe „Mineralstoffe im Straßenbau“

Allgemeines – Baugrundsätze – Unterlage

Siehe auch DIN 18318
Die Unterlage ist der Bereich unter der Pflasterdecke oder dem Plattenbelag.

Die Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen setzt voraus, dass die Unterlage geeignet ist; insbesondere muss sie ausreichend tragfähig, wasserdurchlässig sowie profilgerecht und eben sein. Dies gilt im Allgemeinen als erfüllt, wenn die Unterlage den Anforderungen des jeweils dafür maßgebenden Technischen Regelwerkes entspricht. Aufgrund der Anforderungen an eine gleichmäßige Dicke der Bettung wird empfohlen, auf der Unterlage höchstens eine Unebenheit von 1 cm bezogen auf eine 4 m lange Messstrecke bauvertraglich zuzulassen. Ist die Unterlage bereits vorhanden, sollte sie gegebenenfalls nachgearbeitet werden.

Die Unterlage muss ausreichend tragfähig, profilgerecht und eben sein.

Prüfverfahren – Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
Die Ebenheit der Schichten der Decke wird mit einer 4 m langen Richtlatte oder einem entsprechenden Ebenheitsprüfgerät geprüft.